DGUV Vorschrift 3 - Regelmäßige Prüfungen elektrischer Geräte, Anlagen und Wallboxen

Elektrische Geräte gehören in jedem Unternehmen zum Arbeitsalltag. Computer, Monitore, Netzteile, Drucker, Kaffeemaschinen, Verlängerungsleitungen oder Kartenterminals werden täglich genutzt. Beschädigungen und elektrische Fehler bleiben dabei häufig unbemerkt.
Die regelmäßige Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 trägt dazu bei, mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und die Sicherheit von Mitarbeitenden, Kunden und Besuchern zu gewährleisten. Wir unterstützen insbesondere kleine Unternehmen, Büros, Arztpraxen, Geschäfte und kleinere Gewerbebetriebe bei der fachgerechten Prüfung ihrer elektrischen Geräte und Anlagen.

Prüfung von Wallboxen und mobilen Geräten
Was regelt die DGUV Vorschrift 3?
Die DGUV Vorschrift 3 betrifft elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen. Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass elektrische Geräte und Anlagen ordnungsgemäß betrieben und in geeigneten Abständen geprüft werden.
Die Prüfung betrifft nicht nur große Maschinen oder umfangreiche Produktionsanlagen. Auch alltägliche elektrische Geräte im Büro, im Laden, in einer Praxis oder in einem kleinen Gewerbebetrieb müssen berücksichtigt werden.
Dazu gehören sowohl ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel als auch ortsfeste Geräte und elektrische Anlagen.
Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?
Als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel gelten Geräte, die während des Betriebs bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können.
Häufig verfügen sie über einen Netzstecker und werden an einer Steckdose angeschlossen.
Typische Beispiele sind:
Computer und Monitore
Notebooks und Netzteile
Drucker und Scanner
Aktenvernichter
Tisch- und Stehleuchten
Kaffeemaschinen und Wasserkocher
Mikrowellen und kleine Küchengeräte
Staubsauger und Reinigungsgeräte
Verlängerungsleitungen
Mehrfachsteckdosen
Kabeltrommeln
Ladegeräte und Netzteile
Elektrische Werkzeuge
Mobile Heiz- und Klimageräte
Kartenterminals, Kassensysteme und Waagen
Auch Geräte, die nur selten bewegt werden, können als ortsveränderliche Betriebsmittel gelten. Entscheidend sind die Bauart, der Anschluss und die konkrete Verwendung.
Welche Unternehmen benötigen eine DGUV-Prüfung?
Die DGUV Vorschrift 3 gilt grundsätzlich nicht nur für große Unternehmen. Auch kleine Betriebe müssen ihre elektrischen Geräte und Anlagen sicher betreiben.
Unser Prüfangebot richtet sich insbesondere an:
Kleine Unternehmen
Büros und Kanzleien
Arzt- und Therapiepraxen
Apotheken
Einzelhandelsgeschäfte
Friseur- und Kosmetikstudios
Bäckereien und kleinere Gastronomiebetriebe
Werkstätten
Handwerksbetriebe
Lager- und Nebenräume
Vereine und soziale Einrichtungen
Hausverwaltungen und kleinere Gewerbeimmobilien
Gerade in kleineren Unternehmen gibt es häufig keine eigene technische Abteilung. Dadurch geraten Prüftermine leicht aus dem Blick. Wir übernehmen die Prüfung strukturiert, dokumentieren die Ergebnisse und schaffen einen verständlichen Überblick über den Zustand der geprüften Geräte.
Welche Geräte werden in Büros geprüft?
Auch ein klassischer Büroarbeitsplatz umfasst zahlreiche elektrische Betriebsmittel. Dazu gehören unter anderem:
Computer, Monitore und Notebook-Netzteile
Drucker, Scanner und Kopierer
Tisch- und Stehleuchten
Aktenvernichter
Mehrfachsteckdosen und Verlängerungsleitungen
Kaffeemaschinen, Wasserkocher und Mikrowellen
Kühlschränke, Ventilatoren und Reinigungsgeräte
Besonders Mehrfachsteckdosen, Anschlussleitungen und Netzteile werden häufig über viele Jahre verwendet. Beschädigungen oder lockere Kontakte können dabei unbemerkt bleiben.
Prüfungen in Praxen, Geschäften und kleinen Gewerbebetrieben
In Arzt- und Therapiepraxen, Geschäften sowie kleineren Gewerbebetrieben kommen neben der üblichen Büroausstattung weitere elektrische Geräte zum Einsatz. Dazu gehören beispielsweise Behandlungsliegen, Leuchten, Kassensysteme, Kartenterminals, Waagen, Kühlgeräte und elektrische Werkzeuge.
Medizinische Geräte können zusätzlichen Anforderungen unterliegen und müssen daher gesondert betrachtet werden. Vor der Prüfung stimmen wir ab, welche Geräte durch uns geprüft werden können und für welche Geräte eine spezielle Medizinprodukteprüfung erforderlich ist.
Die Durchführung planen wir so, dass der laufende Betrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird.
Was wird bei der DGUV-Prüfung kontrolliert?
Die Prüfung besteht je nach Gerät aus Besichtigen, Erproben und Messen.
Bei der Sichtprüfung kontrollieren wir unter anderem:
Gehäuse und Abdeckungen
Anschlussleitungen und Netzstecker
Zugentlastungen und Knickschutz
Schutzleiterkontakte
Beschädigungen und Verschmutzungen
Kennzeichnungen und Typenschilder
Anschließend werden die Funktion und die elektrische Sicherheit geprüft. Abhängig von der Schutzklasse können beispielsweise Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ableitstrom oder Berührungsstrom gemessen werden.
Die Messwerte werden dokumentiert und fachlich bewertet. Entscheidend ist dabei immer der Gesamtzustand des Gerätes.
Was passiert bei einem festgestellten Mangel?
Festgestellte Mängel werden nachvollziehbar dokumentiert. Je nach Art und Schwere des Mangels kann das Gerät weiterhin verwendet, zur Reparatur vorgesehen oder unmittelbar außer Betrieb genommen werden.
Typische Mängel sind beschädigte Anschlussleitungen, gebrochene Gehäuse, lockere Steckverbindungen, defekte Schutzleiter oder auffällige Messwerte. Sie erhalten eine verständliche Übersicht über die betroffenen Geräte und die erforderlichen Maßnahmen.
Wie oft müssen elektrische Geräte geprüft werden?
Es gibt keine einheitliche Prüffrist, die für jedes Gerät und jeden Betrieb gleichermaßen gilt. Das Prüfintervall wird auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
Berücksichtigt werden unter anderem:
Art und Verwendung des Gerätes
Einsatzort und Umgebungsbedingungen
Nutzungshäufigkeit
Mechanische Beanspruchung
Ergebnisse früherer Prüfungen
Angaben des Herstellers
Ein elektrisches Werkzeug in einer Werkstatt wird stärker beansprucht als ein Monitor an einem festen Büroarbeitsplatz. Daher können unterschiedliche Prüfintervalle erforderlich sein.
Gehören auch ortsfeste Anlagen und Wallboxen dazu?
Neben ortsveränderlichen Geräten prüfen wir auch ortsfeste elektrische Geräte und Anlagen. Dazu können Unterverteilungen, fest angeschlossene Betriebsmittel sowie Wallboxen und Ladestationen gehören.
Bei gewerblich genutzten Wallboxen kontrollieren wir unter anderem die elektrischen Schutzmaßnahmen, die Anschlussleitung, die Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen und die grundlegenden Ladefunktionen.
Gerade bei Ladeinfrastruktur im Freien wirken Feuchtigkeit, Temperaturschwankungen und mechanische Belastungen auf die Anlage ein. Wallboxen und Ladestationen sollten deshalb in die betriebliche Prüfplanung aufgenommen werden.
Dokumentation und Kennzeichnung
Nach der Prüfung erhalten Sie eine übersichtliche Dokumentation mit:
Eindeutiger Zuordnung der geprüften Geräte
Prüfdatum und Prüfergebnis
Erfassten Messwerten
Festgestellten Mängeln
Empfohlenen Maßnahmen
Vorgesehenem nächsten Prüftermin
Bestandene Geräte können zusätzlich mit einer Prüfkennzeichnung versehen werden. So ist direkt erkennbar, wann die letzte Prüfung durchgeführt wurde.
Unsere Leistungen für kleine Unternehmen
Wir unterstützen Büros, Praxen, Geschäfte und kleinere Gewerbebetriebe bei der Organisation und Durchführung ihrer DGUV-Prüfungen.
Unsere Leistungen umfassen:
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Prüfung ortsfester Geräte und elektrischer Anlagen
Wiederholungsprüfung von Wallboxen und Ladestationen
Erfassung und Kennzeichnung der Geräte
Elektrische Messungen und Funktionskontrollen
Übersichtliche Prüfdokumentation
Erfassung festgestellter Mängel
Fazit
Die DGUV-Prüfung betrifft Unternehmen jeder Größe. Auch in kleinen Büros, Praxen und Geschäften kommen zahlreiche elektrische Geräte zum Einsatz, deren Sicherheit regelmäßig überprüft werden muss.
Wir prüfen Ihre mobilen und ortsfesten elektrischen Geräte, Anlagen sowie Wallboxen und Ladestationen. Sprechen Sie uns gerne an – wir sind Ihr kompetenter Partner für elektrische Sicherheit in kleinen Unternehmen.


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