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DGUV Vorschrift 3 - Regelmäßige Prüfungen elektrischer Geräte, Anlagen und Wallboxen

Autorenbild: Sebastian Geis
Sebastian Geis
28. Sept.
4 Min. Lesezeit

Elektrische Geräte gehören in jedem Unternehmen zum Arbeitsalltag. Computer, Monitore, Netzteile, Drucker, Kaffeemaschinen, Verlängerungsleitungen oder Kartenterminals werden täglich genutzt. Beschädigungen und elektrische Fehler bleiben dabei häufig unbemerkt.


Die regelmäßige Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 trägt dazu bei, mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und die Sicherheit von Mitarbeitenden, Kunden und Besuchern zu gewährleisten. Wir unterstützen insbesondere kleine Unternehmen, Büros, Arztpraxen, Geschäfte und kleinere Gewerbebetriebe bei der fachgerechten Prüfung ihrer elektrischen Geräte und Anlagen.


Prüfung von Wallboxen und mobilen Geräten


Was regelt die DGUV Vorschrift 3?


Die DGUV Vorschrift 3 betrifft elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen. Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass elektrische Geräte und Anlagen ordnungsgemäß betrieben und in geeigneten Abständen geprüft werden.


Die Prüfung betrifft nicht nur große Maschinen oder umfangreiche Produktionsanlagen. Auch alltägliche elektrische Geräte im Büro, im Laden, in einer Praxis oder in einem kleinen Gewerbebetrieb müssen berücksichtigt werden.


Dazu gehören sowohl ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel als auch ortsfeste Geräte und elektrische Anlagen.



Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?


Als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel gelten Geräte, die während des Betriebs bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können.


Häufig verfügen sie über einen Netzstecker und werden an einer Steckdose angeschlossen.


Typische Beispiele sind:


  • Computer und Monitore

  • Notebooks und Netzteile

  • Drucker und Scanner

  • Aktenvernichter

  • Tisch- und Stehleuchten

  • Kaffeemaschinen und Wasserkocher

  • Mikrowellen und kleine Küchengeräte

  • Staubsauger und Reinigungsgeräte

  • Verlängerungsleitungen

  • Mehrfachsteckdosen

  • Kabeltrommeln

  • Ladegeräte und Netzteile

  • Elektrische Werkzeuge

  • Mobile Heiz- und Klimageräte

  • Kartenterminals, Kassensysteme und Waagen


Auch Geräte, die nur selten bewegt werden, können als ortsveränderliche Betriebsmittel gelten. Entscheidend sind die Bauart, der Anschluss und die konkrete Verwendung.



Welche Unternehmen benötigen eine DGUV-Prüfung?


Die DGUV Vorschrift 3 gilt grundsätzlich nicht nur für große Unternehmen. Auch kleine Betriebe müssen ihre elektrischen Geräte und Anlagen sicher betreiben.


Unser Prüfangebot richtet sich insbesondere an:


  • Kleine Unternehmen

  • Büros und Kanzleien

  • Arzt- und Therapiepraxen

  • Apotheken

  • Einzelhandelsgeschäfte

  • Friseur- und Kosmetikstudios

  • Bäckereien und kleinere Gastronomiebetriebe

  • Werkstätten

  • Handwerksbetriebe

  • Lager- und Nebenräume

  • Vereine und soziale Einrichtungen

  • Hausverwaltungen und kleinere Gewerbeimmobilien


Gerade in kleineren Unternehmen gibt es häufig keine eigene technische Abteilung. Dadurch geraten Prüftermine leicht aus dem Blick. Wir übernehmen die Prüfung strukturiert, dokumentieren die Ergebnisse und schaffen einen verständlichen Überblick über den Zustand der geprüften Geräte.



Welche Geräte werden in Büros geprüft?

Auch ein klassischer Büroarbeitsplatz umfasst zahlreiche elektrische Betriebsmittel. Dazu gehören unter anderem:


  • Computer, Monitore und Notebook-Netzteile

  • Drucker, Scanner und Kopierer

  • Tisch- und Stehleuchten

  • Aktenvernichter

  • Mehrfachsteckdosen und Verlängerungsleitungen

  • Kaffeemaschinen, Wasserkocher und Mikrowellen

  • Kühlschränke, Ventilatoren und Reinigungsgeräte


Besonders Mehrfachsteckdosen, Anschlussleitungen und Netzteile werden häufig über viele Jahre verwendet. Beschädigungen oder lockere Kontakte können dabei unbemerkt bleiben.



Prüfungen in Praxen, Geschäften und kleinen Gewerbebetrieben

In Arzt- und Therapiepraxen, Geschäften sowie kleineren Gewerbebetrieben kommen neben der üblichen Büroausstattung weitere elektrische Geräte zum Einsatz. Dazu gehören beispielsweise Behandlungsliegen, Leuchten, Kassensysteme, Kartenterminals, Waagen, Kühlgeräte und elektrische Werkzeuge.


Medizinische Geräte können zusätzlichen Anforderungen unterliegen und müssen daher gesondert betrachtet werden. Vor der Prüfung stimmen wir ab, welche Geräte durch uns geprüft werden können und für welche Geräte eine spezielle Medizinprodukteprüfung erforderlich ist.


Die Durchführung planen wir so, dass der laufende Betrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird.



Was wird bei der DGUV-Prüfung kontrolliert?

Die Prüfung besteht je nach Gerät aus Besichtigen, Erproben und Messen.

Bei der Sichtprüfung kontrollieren wir unter anderem:


  • Gehäuse und Abdeckungen

  • Anschlussleitungen und Netzstecker

  • Zugentlastungen und Knickschutz

  • Schutzleiterkontakte

  • Beschädigungen und Verschmutzungen

  • Kennzeichnungen und Typenschilder


Anschließend werden die Funktion und die elektrische Sicherheit geprüft. Abhängig von der Schutzklasse können beispielsweise Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ableitstrom oder Berührungsstrom gemessen werden.


Die Messwerte werden dokumentiert und fachlich bewertet. Entscheidend ist dabei immer der Gesamtzustand des Gerätes.



Was passiert bei einem festgestellten Mangel?

Festgestellte Mängel werden nachvollziehbar dokumentiert. Je nach Art und Schwere des Mangels kann das Gerät weiterhin verwendet, zur Reparatur vorgesehen oder unmittelbar außer Betrieb genommen werden.

Typische Mängel sind beschädigte Anschlussleitungen, gebrochene Gehäuse, lockere Steckverbindungen, defekte Schutzleiter oder auffällige Messwerte. Sie erhalten eine verständliche Übersicht über die betroffenen Geräte und die erforderlichen Maßnahmen.



Wie oft müssen elektrische Geräte geprüft werden?


Es gibt keine einheitliche Prüffrist, die für jedes Gerät und jeden Betrieb gleichermaßen gilt. Das Prüfintervall wird auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.


Berücksichtigt werden unter anderem:


  • Art und Verwendung des Gerätes

  • Einsatzort und Umgebungsbedingungen

  • Nutzungshäufigkeit

  • Mechanische Beanspruchung

  • Ergebnisse früherer Prüfungen

  • Angaben des Herstellers


Ein elektrisches Werkzeug in einer Werkstatt wird stärker beansprucht als ein Monitor an einem festen Büroarbeitsplatz. Daher können unterschiedliche Prüfintervalle erforderlich sein.



Gehören auch ortsfeste Anlagen und Wallboxen dazu?


Neben ortsveränderlichen Geräten prüfen wir auch ortsfeste elektrische Geräte und Anlagen. Dazu können Unterverteilungen, fest angeschlossene Betriebsmittel sowie Wallboxen und Ladestationen gehören.


Bei gewerblich genutzten Wallboxen kontrollieren wir unter anderem die elektrischen Schutzmaßnahmen, die Anschlussleitung, die Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen und die grundlegenden Ladefunktionen.


Gerade bei Ladeinfrastruktur im Freien wirken Feuchtigkeit, Temperaturschwankungen und mechanische Belastungen auf die Anlage ein. Wallboxen und Ladestationen sollten deshalb in die betriebliche Prüfplanung aufgenommen werden.



Dokumentation und Kennzeichnung


Nach der Prüfung erhalten Sie eine übersichtliche Dokumentation mit:


  • Eindeutiger Zuordnung der geprüften Geräte

  • Prüfdatum und Prüfergebnis

  • Erfassten Messwerten

  • Festgestellten Mängeln

  • Empfohlenen Maßnahmen

  • Vorgesehenem nächsten Prüftermin


Bestandene Geräte können zusätzlich mit einer Prüfkennzeichnung versehen werden. So ist direkt erkennbar, wann die letzte Prüfung durchgeführt wurde.



Unsere Leistungen für kleine Unternehmen


Wir unterstützen Büros, Praxen, Geschäfte und kleinere Gewerbebetriebe bei der Organisation und Durchführung ihrer DGUV-Prüfungen.


Unsere Leistungen umfassen:


  • Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

  • Prüfung ortsfester Geräte und elektrischer Anlagen

  • Wiederholungsprüfung von Wallboxen und Ladestationen

  • Erfassung und Kennzeichnung der Geräte

  • Elektrische Messungen und Funktionskontrollen

  • Übersichtliche Prüfdokumentation

  • Erfassung festgestellter Mängel


Fazit


Die DGUV-Prüfung betrifft Unternehmen jeder Größe. Auch in kleinen Büros, Praxen und Geschäften kommen zahlreiche elektrische Geräte zum Einsatz, deren Sicherheit regelmäßig überprüft werden muss.



Wir prüfen Ihre mobilen und ortsfesten elektrischen Geräte, Anlagen sowie Wallboxen und Ladestationen. Sprechen Sie uns gerne an – wir sind Ihr kompetenter Partner für elektrische Sicherheit in kleinen Unternehmen.

 
 
 

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